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Regierung beschliesst Abänderung der Verordnung über die Förderungvon Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 29. September
2026, die Abänderung der Verordnung über die Förderung von Verarbeitung und
Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte (LVAV) beschlossen.

Neu sind Gesuche um Verarbeitungs- und Projektbeiträge bis zum 31. Dezember des
dem Beitragsjahr vorangehenden Jahres beim Amt für Wald, Natur und
Landwirtschaft einzureichen. Die Eingabefrist wird damit um zwei Monate
vorgezogen. Dadurch steht den Gesuchstellern nach einem positiven
Kommissionsentscheid mehr Zeit für die Umsetzung ihrer Projekte zur Verfügung.
Die praktische Erfahrung hat gezeigt, dass der bisherige Umsetzungszeitraum
insbesondere bei komplexeren Projekten häufig zu knapp ist.

Zudem wird ausdrücklich geregelt, dass die Kommission zur Förderung von
Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte nicht nur über die
Gewährung von Verarbeitungs- und Projektbeiträgen entscheidet, sondern auch für
allfällige Rückforderungsentscheide im Zusammenhang mit diesen Beiträgen
zuständig ist.

Die Verordnung tritt am 1. November 2026 in Kraft.

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