Die DpL-Initiative zu Zuwendungen und Sponsoring ist im Landtag gescheitert. Doch die Diskussion über Transparenz, Zuständigkeiten und die Frage, wer bei grossen privaten Geldzuwendungen an den Staat das letzte Wort hat, dürfte Liechtenstein noch länger beschäftigen.
Es geht um viel Geld, aber auch um eine grundsätzliche Frage der politischen Verantwortung: Wer soll entscheiden, wenn Privatpersonen oder Unternehmen dem Land grössere Geldbeträge schenken oder ein staatliches Projekt finanziell unterstützen wollen?
Mit dieser Frage beschäftigte sich der Landtag am Mittwoch. Anlass dafür waren unter anderem die privaten Zuwendungen im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau des ehemaligen Post- und Verwaltungsgebäudes in Vaduz zur neuen Landesbibliothek. Für das Projekt wurden von privaten Geldgebern finanzielle Beiträge in Aussicht gestellt beziehungsweise bereits geleistet.
Was zunächst nach einer erfreulichen Unterstützung eines öffentlichen Projekts klingt, hat eine politische Grundsatzdebatte ausgelöst. Denn bislang ist nicht ausdrücklich geregelt, ab welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen der Landtag über die Annahme einer solchen Zuwendung entscheiden muss und wann die Regierung zuständig ist.
DpL fordert Mitsprache des Landtags. Die Demokraten pro Liechtenstein (DpL) wollten mit ihrer Initiative klare Grenzen schaffen. Vorgesehen war, dass der Landtag bei Zuwendungen und Sponsoringvereinbarungen ab 250’000 Franken entscheiden muss. Gleichzeitig sollten Sponsoringvereinbarungen öffentlich gemacht werden.
Für die DpL geht es dabei nicht darum, private Unterstützung für staatliche Projekte grundsätzlich zu verhindern. Vielmehr soll verhindert werden, dass bei grossen finanziellen Zuwendungen zuerst Entscheidungen getroffen und Fakten geschaffen werden, bevor das Parlament überhaupt mitreden kann.
Thomas Rehak (DpL) brachte die Position seiner Partei im Landtag auf den Punkt: Es gehe nicht um Dankbarkeit gegenüber privaten Geldgebern, sondern um die Finanzhoheit des Landtags.
Auch Marion Kindle Kühnis (DpL) warnte davor, dass der aktuelle Fall zum Präzedenzfall werden könnte. Die Frage müsse deshalb grundsätzlich geklärt werden, unabhängig davon, um welches konkrete Projekt es gehe.
Damit berührt die Initiative einen sensiblen Punkt des liechtensteinischen Staatsverständnisses: Wenn private Geldgeber ein öffentliches Projekt mitfinanzieren, bleibt es dann allein Sache der Regierung, über die Annahme des Geldes zu entscheiden? Oder muss bei grösseren Beträgen das vom Volk gewählte Parlament einbezogen werden?
Einigkeit bei Transparenz, keine Mehrheit für die Initiative.
Dass es bei grossen Zuwendungen mehr Klarheit und Transparenz braucht, wurde im Landtag grundsätzlich nicht bestritten. Die konkrete DpL-Initiative konnte jedoch keine Mehrheit hinter sich bringen.
Mario Wohlwend (VU) kritisierte, dass die Vorlage aus seiner Sicht wichtige Fragen offenlasse und keine überzeugende Balance zwischen Transparenz und Rechtssicherheit schaffe.
Auch Lino Nägele (FBP) sprach sich grundsätzlich für klarere Zuständigkeiten aus. Die vorliegende Initiative sei aus seiner Sicht jedoch nicht geeignet, die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen.
Stefan Öhri (VU) und Daniel Seger (FBP) machten ebenfalls deutlich, dass sie eine Regelung für die Zukunft für sinnvoll halten. Der Streit dreht sich damit weniger um die Frage, ob es neue Regeln braucht, sondern vielmehr darum, wie diese Regeln aussehen sollen und wer künftig wann das letzte Wort hat.
Besonders heikel: Die geplante Rückwirkung
Zum entscheidenden Streitpunkt wurde die Frage der Rückwirkung.
Die DpL-Initiative hätte nicht nur für zukünftige Zuwendungen gegolten. Die neuen Bestimmungen hätten auch auf den aktuellen Fall rund um die Landesbibliothek angewendet werden sollen.
Genau darin sahen mehrere Abgeordnete ein Problem.
Sebastian Gassner (FBP) bezeichnete eine solche nachträgliche Änderung der Spielregeln als heikel. Wenn Regeln nachträglich verändert und auf einen bereits laufenden Fall angewendet würden, könne dies das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit beeinträchtigen.
Auch Manuela Haldner Schierscher (FL) unterstützte das grundsätzliche Anliegen der Initiative, lehnte die vorgesehene Rückwirkung jedoch ab.
Damit wurde deutlich: Die Forderung nach mehr Transparenz und klareren Zuständigkeiten ist politisch breit abgestützt. Die konkrete Umsetzung, insbesondere eine rückwirkende Regelung, ging vielen Abgeordneten jedoch zu weit. Regierung will Regeln selbst überarbeiten. Regierungschefin Brigitte Haas (VU) zeigte Verständnis dafür, dass der Landtag bei grösseren Zuwendungen angemessen eingebunden werden möchte.
Das bisherige Vorgehen der Regierung verteidigte Haas gleichzeitig als korrekt und gesetzeskonform. Die Regierung habe sich bei der Annahme der bisherigen Zuwendungen innerhalb der geltenden rechtlichen Möglichkeiten bewegt. Gleichzeitig machte sie deutlich, dass die Regierung die Kritik aus dem Landtag ernst nimmt. Die bestehenden Regeln würden bereits überprüft. Die Regierung habe die Anregung des Landtags «klar gehört» und werde das Thema bearbeiten, erklärte Haas. Eine möglichst rasche gesetzliche Lösung stellte sie in Aussicht.
Was bedeutet das für die Bevölkerung? Kommentar, Chefredaktion
Mit dem Nein zum Eintreten ist die DpL-Initiative vorerst gescheitert. Die grundsätzliche Frage ist damit allerdings nicht beantwortet. Denn private Zuwendungen an den Staat können für die Allgemeinheit durchaus attraktiv sein. Sie ermöglichen möglicherweise Projekte, die sonst langsamer oder gar nicht realisiert werden könnten. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach Transparenz und politischer Verantwortung.
Wer Geld gibt, kann damit Einfluss auf ein öffentliches Projekt gewinnen, oder zumindest den Eindruck erwecken, Einfluss zu haben. Gerade deshalb braucht es klare Regeln: Die Bevölkerung muss nachvollziehen können, wer ein Projekt finanziert, unter welchen Bedingungen Geld fliesst und wer darüber entscheidet, ob der Staat eine solche Zuwendung annimmt.
Bei kleineren Beträgen mag die Zuständigkeit der Regierung unproblematisch sein. Bei sehr grossen Summen stellt sich jedoch unweigerlich die Frage, ob das Parlament als Vertreter des Volkes einbezogen werden sollte.
Die Landesbibliothek ist nur der Anfang. Der Streit um die neue Landesbibliothek hat damit eine grössere Diskussion ausgelöst, die weit über dieses einzelne Bauprojekt hinausgeht.
Was passiert künftig, wenn ein privater Geldgeber mehrere Hunderttausend Franken für ein staatliches Gebäude, eine kulturelle Einrichtung, eine Infrastruktur oder ein anderes öffentliches Projekt zur Verfügung stellen möchte?
Welche Bedingungen dürfen damit verbunden sein? Muss eine solche Vereinbarung veröffentlicht werden? Ab welcher Summe muss der Landtag zustimmen? Und wie lässt sich verhindern, dass private Geldgeber indirekt Einfluss auf staatliche Entscheidungen erhalten?
Auf diese Fragen braucht es Antworten. Der Landtag hat die DpL-Initiative zwar abgelehnt. Die Debatte über grosse private. Zuwendungen ist damit aber keineswegs beendet. Im Gegenteil: Die Regierung hat angekündigt, die Regeln zu überprüfen.
Damit dürfte die Frage bald wieder auf der politischen Agenda stehen, dann hoffentlich mit klaren Spielregeln, die für Regierung, Landtag, private Geldgeber und vor allem für die Bevölkerung nachvollziehbar sind.
Denn am Ende geht es nicht nur um eine Spende oder um ein einzelnes Bauprojekt. Es geht um eine grundsätzliche Frage: Wie viel Einfluss soll privates Geld auf öffentliche Entscheidungen haben – und wer trägt dafür die Verantwortung?













