Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 29. September
2026, den Bericht und Antrag über die Vorprüfung der angemeldeten
Volksinitiative «Fair gezählt. Fair gewählt.» zur Abänderung des
Volksrechtegesetzes (VRG) zur Einführung des sogenannten Doppelten
Pukelsheim-Verfahrens zuhanden des Landtags verabschiedet.
Eine inhaltlich im Wesentlichen gleichlautende Volksinitiative war bereits
letztes Jahr eingereicht und vor ihrer Behandlung im Landtag im Dezember 2025
zurückgezogen worden, nachdem verfassungsrechtliche Bedenken zutage traten. Die
erneut eingereichte Initiative verfolgt weiterhin das Ziel, das Verfahren der
Mandatszuteilung bei Landtagswahlen nach dem sogenannten Doppelten
Pukelsheim-Verfahren auszugestalten.
Gemäss Volksrechtegesetz hat die Regierung angemeldete Initiativbegehren auf
deren Vereinbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen zu
überprüfen. Zudem müssen die formalen Voraussetzungen gemäss Volksrechtegesetz
eingehalten werden.
Die Regierung anerkennt, dass die Initiative grundsätzlich ein
demokratiepolitisch nachvollziehbares Anliegen aufgreift. Aufgrund der in
Zusammenhang mit der letzten Initiative geäusserten Bedenken hinsichtlich der
Verfassungsmässigkeit hat die Regierung zur vertieften Prüfung der
verfassungsrechtlichen Fragen in Bezug auf das neue Initiativbegehren ein
Rechtsgutachten eingeholt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass hinsichtlich des
vorliegenden Initiativtextes erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen
und die konkrete Ausgestaltung der Mandatszuteilung durch eine landesweite
Oberzuteilung im Sinne des Doppelten Pukelsheim-Verfahrens mit den
verfassungsrechtlichen Vorgaben als nicht vereinbar zu beurteilen ist. Die
Regierung beantragt daher beim Landtag, die Initiative für nichtig zu erklären.













