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Liechtenstein reicht dritten Länderbericht zum UN-Pakt überbürgerliche und politische Rechte ein

Vaduz (ots) – Am 4. August hat Liechtenstein seinen dritten Länderbericht zur
Umsetzung des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN-Pakt II)
eingereicht. Der Bericht behandelt den Zeitraum von August 2017 bis Mai 2026.
Der Bericht wurde vom Amt für Auswärtige Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit
den fachlich zuständigen Ämtern und unter Berücksichtigung von Informationen
über die Tätigkeiten diverser Nichtregierungsorganisationen erstellt. Der
UN-Pakt II trat am 10. März 1999 für Liechtenstein in Kraft.

Der UN-Pakt II verpflichtet die Vertragsstaaten, die Achtung und Gewährleistung
der bürgerlichen und politischen Rechte sicherzustellen. Dazu zählen unter
anderem das Recht auf Leben, das Verbot von Folter und Sklaverei, die
persönliche Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren, die
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit
sowie die politische Teilhabe.

Der dritte Länderbericht Liechtensteins erläutert die in der Berichtsperiode
erfolgten gesetzlichen, administrativen und sonstigen Massnahmen zur Umsetzung
des UN-Paktes II. Er enthält allgemeine Informationen zur nationalen
Menschenrechtssituation sowie Ausführungen zum Verfassungs- und Rechtsrahmen,
zur nationalen Menschenrechtsinstitution, zur Korruptionsbekämpfung, zur
Nichtdiskriminierung und Gleichstellung sowie zu weiteren menschenrechtlichen
Themenbereichen.

Aufgrund der Breite des Paktes deckt der Bericht eine Vielzahl von Themen ab.
Dazu gehören unter anderem die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund sexueller
Orientierung oder Geschlechtsidentität, die Gleichstellung der Geschlechter,
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, sexuelle und reproduktive Rechte, die
Behandlung von Personen in Haft, die Bekämpfung von Menschenhandel, Fragen im
Zusammenhang mit Migration, Flucht, Asyl und Staatenlosigkeit, der Zugang zur
Justiz sowie die Religions-, Meinungs- und Ausdrucksfreiheit und die Teilhabe am
öffentlichen Leben.

Der vollständige Bericht ist auf der Website des Amts für Auswärtige
Angelegenheiten (www.aaa.llv.li) unter der Rubrik «Publikationen und Berichte >
Berichte > Menschenrechte allgemein» abrufbar.

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